Eine Filmproduktionsfirma aus Louisiana, Stellarblade, verklagt Sony und Shift Up, den Entwickler des PS5-Spiels Stellar Blade, wegen angeblicher Markenverletzung. In der Klage, die Anfang des Monats bei einem Gericht in Louisiana eingereicht wurde, wird behauptet, dass das Geschäft von Stellarblade durch die Verwendung eines ähnlichen Namens im Spiel geschädigt wurde.
Der Kläger, Griffith Chambers Mehaffey, argumentiert, dass die Ähnlichkeit zwischen „Stellarblade“ und „Stellar Blade“, einschließlich ihrer Logos und stilisierten „S“, zu Verwirrung bei den Verbrauchern führt und die Online-Sichtbarkeit seines Unternehmens beeinträchtigt. Er behauptet, dass die Suchergebnisse für „Stellarblade“ mittlerweile vom Spiel dominiert werden, was es für potenzielle Kunden schwierig macht, seine Filmproduktionsfirma zu finden.
Mehaffeys Forderungen umfassen Schadensersatz, Anwaltskosten, eine einstweilige Verfügung zur Verhinderung der weiteren Nutzung der Marke „Stellar Blade“ und die Zerstörung aller damit verbundenen Spielmaterialien. Er ließ die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 registrieren, nachdem er im Vormonat eine Unterlassungserklärung an Shift Up geschickt hatte. Außerdem points gab er sein Eigentum an der Domain stellarblade.com seit 2006 und die Verwendung des Namens in seinem Unternehmen seit 2011 auf.
Die Verteidigung wird durch die Tatsache erschwert, dass Stellar Blade, ursprünglich bekannt als „Project Eve“, seinen heutigen Namen erst im Jahr 2022 annahm, während Shift Up die Marke im Januar 2023 registrierte. Mehaffeys Anwalt argumentiert Sony und Shift Up hätten über Mehaffeys frühere Rechte Bescheid wissen müssen. Der Anwalt betont auch die erheblichen Auswirkungen auf Mehaffeys Geschäft, da die Online-Präsenz des Spiels die Suchergebnisse seines Unternehmens in den Schatten stellt. Wichtig ist, dass Markenrechte häufig rückwirkend angewendet werden können.
Der Fall verdeutlicht die Komplexität von Markenstreitigkeiten, insbesondere wenn etablierte Unternehmen und große Konzerne beteiligt sind. Das Ergebnis hängt von der Beurteilung der Markenähnlichkeit durch das Gericht, der Möglichkeit einer Verbraucherverwirrung und dem Zeitpunkt der Markenregistrierung ab.